Vielen Dank für Ihre Terminvereinbarung!

 

Wir freuen uns, Sie bald in unserer Praxis begrüßen zu dürfen.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Bis bald und herzliche Grüße

 

Sylvia Domack

 


Ersttermin

Für unseren ersten Termin wäre es hilfreich, wenn Sie – soweit vorhanden – Kopien oder Unterlagen Ihrer wichtigsten Laborergebnisse und Arztberichte der letzten zwei Jahre mitbringen könnten. Ebenso hilfreich ist eine Liste der Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel, die Sie aktuell einnehmen.

 

Zum Ersttermin bringen Sie bitte auch den folgenden Bogen ausgefüllt mit.

Download
Für den ersten Termin das Dokument bitte ausfüllen und mitbringen
Anamnesebogen - Naturheilpraxis Frankfurt | Heilpraktikerin Sylvia Domack
Ananmesebogen_HPDomack.pdf
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Die Kosten einer Behandlung hängen vom Zeitaufwand, den angewendeten Heilverfahren und von der Häufigkeit ihrer Anwendungen ab. In einem ausführlichen Erstgespräch besprechen wir die Symptome, Ursachen, Wechselwirkungen und auch seelische Hintergründe Ihrer Erkrankung. In Abstimmung mit Ihren persönlichen Zielen & Wünschen zur Gesundung erarbeiten wir gemeinsam einen Therapieplan.

 

Falls nicht anders vereinbart, für eine Erst-Anamnese berechne ich 120 Euro, die eine Zeit von 90 Minuten beinhaltet,  die Sie einplanen sollten. Die Bezahlung kann gerne in bar vor Ort erfolgen. Alternativ ist auch eine Zahlung per PayPal oder EC-Karte möglich – bitte beachten Sie, dass hierbei eine kleine Zusatzgebühr anfällt.  Die Preise der Behandlungen lege ich in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) fest.  

 

Folgetermine

Falls nicht anders vereinbart, berechne ich für alle weiteren Termine (auch Termine mithilfe der Telemedizin - Telefon oder Internet) für meine Beratung 20,- Euro pro angefangene 15 Minuten. Die Preise der Behandlungen lege ich in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) fest.  

KostenErstattung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keine Kosten für Heilpraktikerleistungen. Allerdings besteht für gesetzlich versicherte Patienten grundsätzlich die Möglichkeit, Kosten für Heilpraktiker und Therapeuten als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen.

 

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen (Beamte & Post) erstatten je nach Tarif die Behandlungskosten anteilig oder in voller Höhe. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung.

 

Hinweis: Die Behandlungskosten sind in Vorleistung zu begleichen, unabhängig von einer eventuellen Übernahme durch eine Krankenversicherung.

 

Hinweis

Falls Sie einen Termin einmal nicht einhalten können, bitte teilen Sie mir das so früh wie möglich mit oder sagen Sie ihn 24 Stunden spätestens vorher ab.

 

Für Vorbereitung und Behandlung reserviere ich für Sie genügend Zeit und behalte mir daher vor, bei Nichterscheinen ein Ausfallshonorar in Höhe von 50,- Euro in Rechnung zu stellen.

 

Meine Leistungen als Heilpraktikerin sind gem. §4 Nr. 14 UstG von der Umsatzsteuer befreit. 

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.