Kosten

Die Kosten einer Behandlung hängen vom Zeitaufwand, den angewendeten Heilverfahren und von der Häufigkeit ihrer Anwendungen ab. In einem ausführlichen Erstgespräch besprechen wir die Symptome, Ursachen, Wechselwirkungen und auch seelische Hintergründe Ihrer Erkrankung. In Abstimmung mit Ihren persönlichen Zielen & Wünschen zur Gesundung erarbeiten wir gemeinsam einen Therapieplan. 

 

Für eine Erst-Anamnese berechne ich 150 Euro, die eine Zeit von 90 Minuten beinhaltet,  die Sie einplanen sollten.   

Für alle weiteren Termine (auch Termine mithilfe der Telemedizin - Telefon oder Internet) berechne ich für meine Beratung 25- Euro pro angefangene 15 Minuten. Die Preise der Behandlungen lege ich in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) fest.  

 

Zum Ersttermin bringen Sie bitte den folgenden Bogen ausgefüllt mit.

Download
Für den ersten Termin das Dokument bitte ausfüllen und mitbringen
Anamnesebogen - Naturheilpraxis Frankfurt | Heilpraktikerin Sylvia Domack
Ananmesebogen_HPDomack.pdf
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Erstattung

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Heilpraktikerleistungen in der Regel nicht. Einige Krankenkassen erstatten bestimmte naturheilkundliche Behandlungen im Rahmen freiwilliger Satzungsleistungen anteilig.  Da Umfang und Voraussetzungen je nach Krankenkasse variieren, empfiehlt sich eine vorherige Klärung direkt mit der jeweiligen Krankenkasse.

 

Kosten für Heilpraktiker können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist in der Regel eine medizinische Notwendigkeit, und eine steuerliche Entlastung tritt häufig erst nach Überschreiten der individuellen Eigenbelastungsgrenze ein.

 

Hinweis: Die Behandlungskosten sind in Vorleistung zu begleichen, unabhängig von einer eventuellen Übernahme durch eine Krankenversicherung.

 

Hinweis

Falls Sie einen Termin einmal nicht einhalten können, bitte teilen Sie mir das so früh wie möglich mit oder sagen Sie ihn 24 Stunden spätestens vorher ab.

 

Für Vorbereitung und Behandlung reserviere ich für Sie genügend Zeit und behalte mir daher vor, bei Nichterscheinen ein Ausfallshonorar in Höhe von 50,- Euro in Rechnung zu stellen.

 

Meine Leistungen als Heilpraktikerin sind gem. §4 Nr. 14 UstG von der Umsatzsteuer befreit. 

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.